wie stellen wir uns sozialen Wohnungsbau vor

Sozialwohnungen sind aus öffentlichen Haushaltsmitteln geförderte Wohnungen, die der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen.

Da es derzeit so gut wie keine Bundes- bzw. Landesmittel gibt, legen immer mehr Kommunen ein kommunales Wohnungsbau-Förderprogramm auf. Allein die von OB Gönner immer wieder viel gerühmte „Ulmer Grundstückspolitik“ trägt nicht dazu bei, dass in den Wohnungsbauprojekten der letzten Zeit auch nur eine Sozialwohnung entstanden ist.

Annette Weinreich plädiert dafür, dass allgemeine Finanzmittel in ein kommunales Förderprojekt investiert werden, ähnlich dem „Stuttgarter Modell“.
www.stuttgart.de/item/show/136454/1/3/425460

Hierbei müssen Investoren einen bestimmten Prozentsatz an günstigem Wohnraum in jedem neu zu errichtenden Wohnbauprojekt nachweisen. Vor Allem bei Grundstücken, bei denen durch die Schaffung von neuem Planungsrecht eine höherwertigen Nutzung (Verdichtung) ermöglicht wird. Die bereitzustellenden Mittel sollen zur Mitfinanzierung von Sozialmietwohnungen, z.B. für die UWS eingesetzt werden.

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