Das Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch (BauGB) wird auf Bundesebene erlassen.
Es behandelt insbesondere das „allgemeine Städtebaurecht“, womit die Bauleitplanung gemeint ist und das „besondere Städtebaurecht“, womit städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmassnahmen gemeint sind.
Das heisst jegliche städtebauliche und landschaftliche-Entwicklung in Deutschland wird dadurch geregelt. Jeder Flächennutzungsplan und jeder Bebauungsplan hat sich daran zu orientieren.
So steht z.B. in § 1 Abs. 6 Nr. 7 dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne „die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima“ zu berücksichtigen sind.
Inhalte des BauGB sind u.a.:
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Bodenordnung
- Enteignung
- Maßnahmen für den Naturschutz
- städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Stadtumbau
- Soziale Stadt
- Sozialplan und Härteausgleich
- Miet- und Pachtverhältnisse
- Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Aktuell wird gerade an einer Novelle des BauGB gearbeitet, wobei es um die Themen Flächenverbrauchim Außenbereich, Innenentwicklung, Umgang mit „Schrottimmobilien“ sowie die ausufernde „Massentierhaltung“ geht.
Alles Themen, die uns GRÜNE angehen.