Wie verträgt sich eigentlich diese EU-Ausschreibungsbedingte Geheimniskrämerei mit öffentlicher Partizipation bei Planunsprozessen? Die europaweite Ausschreibung erfordert angeblich unbedingt ein geordnetes Verfahren, um juristisch unanfechtbar zu sein. Das sind wohl verfahrensrechtliche Spielregeln.
Wenn dann ein Bieter ausgewählt ist und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, werden die Ergebnisse der Bürgerschaft mitgeteilt.
Ich frage mich nur – wo bleibt da die Bürgerbeteiligung?
Aber ist das wirklich die einzige Möglichkeit solche Projekte EU-weit auszuschreiben?
Und warum wurde ganz gezielt dieses Verfahren gewählt und nicht z.B. ein „Wettbewerblicher Dialog“ ?
Hier wäre bei Weitem mehr Öffentlichkeitsbeteiligung möglich gewesen.
Wir dürfen nur hoffen, dass die Ergebnisse auf breite Zustimmung bei der Bürgerschaft stossen.
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