Antrag zur 34. Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover

Den folgenden Antrag möchte ich bei der BDK in Hannover am 16.18.11.2012 stellen.
Antragsschluss für eigenständige Anträge: Freitag, 5. Oktober 2012, 12:00 Uhr

Bis dahin können alle Mitglieder von Bündnis90/DIE GRÜNEN unter Angabe des Namen und KV, die meinen Antrag mit unterstützen wollen, sich bei mir meldden.
Auch freue ich mich über Kritik und Anregungen.

Wohnraumversorgung, ein sozialpolitischer Schwerpunkt  

 

Die BDK möge beschließen:

 

 

die Versorgung der Menschen mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum ist für den sozialen Frieden und die gesellschaftliche Teilhabe existenziell wichtig. Die Sicherstellung dieser Versorgung ist als ein Auftrag an den Staat und das Gemeinwesen zu betrachten.

 

Um GRÜNE Positionen in dieser Frage deutlich zu machen, ist im Wahlprogramm der Punkt „Wohnraumversorgung“ aufzunehmen. Dabei müssen die folgenden Punkte im Vordergrund stehen:

 

  • Die Bundesförderung für Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnraum darf auch nach 2013 nicht aufgehoben werden.
  • Die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren – auch durch die Eurokrise –  stark verändert, deshalb muss die Bundesförderung den veränderten Gegebenheiten angepasst und neu aufgestellt werden.  Es muss eine neue Diskussion darüber angestrebt werden, wie der Wohnungsbau weiterhin sozial gestaltet werden kann, wie aber auch der Markt dafür in die Pflicht genommen werden kann.
  • Es muss klar sein, wie wir uns die Arbeitsteilung zwischen Bund, Land und Kommunen in diesem Bereich vorstellen.

Begründung:

Wohnen ist immer mehr zu einem Problem geworden, einkommensschwache Schichten haben es in Großstädten und Ballungszentren immer schwerer, Wohnraum zu finden, den sie sich leisten können. So wie die Bildung die wichtigste Aufgabe für die Zukunft unserer Kinder ist, so ist auch das Wohnen und das „Zuhause“ als eine soziale Aufgabe für eine gerechte Gesellschaft zu betrachten.

 

Die Eurokrise hat zu einer enormen Flucht in Immobilienanlagen und als Folge zu Mietsteigerungen in den großen Städten und Ballungszentren geführt. Es wird immer mehr in das sichere „Betongeld“ investiert. Zugleich geht aus aktuellen Studien hervor, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland von 2002 bis 2010 um gut 1/3 gesunken ist. Auf der einen Seite fallen immer mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung heraus, andererseits werden aber viel zu wenig neue Wohnungen mit einer Preis- und Belegungsbindung erstellt.

Im Zuge der Föderalismusreform, mit Wirkung vom 1. September 2006, wurde die Verantwortung für bezahlbaren und sozial gebundenen Wohnraum vom Bund auf die Länder übertragen. Das wurde damit begründet, „dass sich der Wohnungsbedarf regional sehr unterschiedlich entwickelt hat und die Wohnraumversorgungsprobleme weitgehend gelöst sind“. Das Letzte stimmt heute längst nicht mehr, von gelösten Wohnraumversorgungs­problemen kann keinesfalls mehr die Rede sein. Aus diesem Grund ist es unverantwortlich, die Bundesförderung nach 2013 nicht mehr weiterzuführen.

Es ist richtig, dass der Wohnungsbedarf regional und von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist, daher kann die Bundesförderung nicht wie bisher erfolgt, allein über Ausschüttung von Finanzmittel an die Bundesländer erfolgen. Es müssen Programme gestaltet werden, die Themen wir Rückbau, Flächenrecycling, Barrierefreiheit und energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ebenso mit einbinden, wie das Ausweiten der Fördermittel für die „klassische Sozialwohnung“ bis hin zum Erstellen von bezahlbaren Wohnraum für Familien und ältere Menschen. Ebenso müssen mit diesen Programmen Anreize für den freien Markt geschaffen werden, wie es vergleichsweise bei den Programmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien der Fall ist.

 

Bei der aktuellen Förderpraxis weiß Im Moment niemand wer, für was, in welcher Form genau zuständig ist, und keine föderale Ebene will freiwillig mehr tun als sie zu tun verpflichtet ist. Kompensationszahlungen alleine reichen nicht aus, die Zweckbindung für die an die Länder fließenden Mittel ist ohnehin kaum kontrollierbar. Um dem Bedarf in Zukunft nur annähernd gerecht zu werden, müssen die Zahlungen aufgestockt und an konkrete Programme für Wohnungsbau und Sanierung gebunden werden. Sowohl Länder als auch Kommunen müssen die Mittel abrufen können, wenn sie die erforderlichen Vorhaben und Programme umsetzen wollen.

 

AntragstellerInnen:  Annette Weinreich (KV Ulm), Ulrich Schumann (KV Rastatt/Baden-Baden), Stephan Heymann (KV Hamburg), Jürgen Filius MdL, (KV Ulm), Christine Kamm MdL (KV Augsburg), Alexander Salomon MdL (KV Karlsruhe), Christian Trede (KV Hamburg-Altona), Andreas Rieger (KV Brandenburg), Hartmut Neubauer (KV Köln), Beate Kolb (KV Tübingen), Ingolf Goritz (KV Hamburg-Mitte), Jürgen Menzel (KV Esslingen), Michael Joukov (KV Ulm), Hedwig Rietzler (KV München), Gabriele Munk (KV Stuttgart), Karin Fendler (KV Karlsruhe), Moritz Darge (KV Mühlheim an der Ruhr), Andreas Köstler (KV Mannheim), Michah Weissinger (KV Essen), Karen Ehlers (KV Böblingen), Achim Jooß (KV Alb-Donau), Jörg Rupp (KV Karlsruhe-Land), Stephan Buck (KV Alb-Donau), Werner Korn (KV Ulm), Richard Böker (KV Ulm), Frieder Bohnacker (KV Alb-Donau), Ulla Phillips (KV Stuttgart), Marc Lerch (KV Vogelsberg), Susanne Giesen (KV Oberspreewald Lausitz), Ernst Ludwig Becker (KV Darmstadt-Dieburg), Karsten Skupin (KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), Reinhard Schulze (KV Warendorf), Gunther Toffel (KV Northeim-Einbeck)

antragbdkhannover

gunther(Gast), 02.10.2012, 17:46

ich unterstuetze diiesen antrag,
gruene gruesse

gunther toffel
KV northeim-einbeck (LV Nds)

Marianne Tigges(Gast), 01.10.2012, 22:39

Liebe Aktive,
Inhaltlich ist der Antrag gut nachvollziehbar und unterstützungswürdig. Allerdings fehlt mir bei dem Antrag neben dem berechtigten und überaus nötigen Fordern von sozial-gestützten Wohnraum eine eingebundene NACHHALTIGE Verpflichtung für die Wohnungsnehmer auf allgemein verträgliches Sozialverhalten.
Alle Kundigen wissen, wie unaushaltbar es in vielen öffentlich geförderten Wohnungen ist, wenn die Mindeststandards für Hygiene und Verhalten nicht eingehalten werden. Wohl gibt es überall aushängende Hausordnungen: Diese sind das Papier nicht wert. I
– Ich fordere die Verpflichtung zu angemessenem (realistisch-bevölkerungsanteilig) geförderten öffentlichen Wohnungsbau mit
– Gesicherter Verpflichtung der Wohnungsnehmer für verantwortliches Handeln im Wohn-/Außenbereich der Wohnung.

Denn würde dieses Problem verbessert, würde auch der „schlechte Ruf“ von öffentlich geförderten Wohnungen sicher besser werden. Sonst bleiben viele Wohnblöcke „Ghettos“: dadurch ist m. E.kein sozialer Friede und Durchmischung zwischen den Sozialschichten möglich.
Marianne Tigges-München

Ein Kommentar zu „Antrag zur 34. Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover

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