Energetische Sanierung für Eigentümergemeinschaften

„Energetisches Sanieren ist jetzt einfacher, Eigentümergemeinschaften können leichter Kredite für Sanierungen bekommen.

Wohnhäuser mit mehreren Besitzern können künftig leichter energetisch saniert werden. Das Land übernimmt für Eigentumsgemeinschaften die Kreditbürgschaft für zinslose Darlehen.

Viele Banken lehnten gemeinsame Kreditanträge von Wohneigentumsgemeinschaften wegen eines zu hohen Bürgschaftsrisikos ab. Jetzt ermöglicht das Land einen Zugang zu Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und sichert sie mit einer Bürgschaft ab. Die L-Bank habe den Zinssatz auf Null gesenkt. „Es fallen seit diesem Jahr keine Kosten mehr für den KfW-Kredit an“, sagte Petra Hegen vom Landesprogramm „Zukunft Altbau“.
Der Sanierungsbedarf gerade in Mehrfamilienhäusern sei groß. Zwar könnten seit 2007 Eigentümergemeinschaften als Verband einen Kredit bekommen. „Er wurde jedoch nur selten genutzt, da bei Zahlungsausfall einzelner Eigentümer erst einmal die verbleibenden Mitglieder gemeinschaftlich haften“, sagte Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Voraussetzung für den Kredit sei Eigenkapital in Höhe von zehn Prozent der Investitionssumme.

Die Höhe der Förderung kann bis zu 75.000 Euro betragen.“

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