Die ersten privaten Bauprojekte im Sanierungsgebiet Wengenviertel werden bereits begonnen. Ich begrüße jegliche Maßnahme, die zu einer Aufwertung dieses Gebietes führt, handelt es sich derzeit ja tatsächlich um ein eher unscheinbares Quartier.
ABER:
Mit derartigen Quartiersaufwertungen geht auch immer eine Veränderung der Mietstrukturen einher. Auch diese Veränderungen kann ich bis zu einem bestimmten Grad mit verantworten, ich befürchte jedoch, dass aufgrund der 1A- Lage dieses Viertels nach oben keine Grenzen gesetzt sind.
„Wir wollen auf keinen Fall private Investoren und Eigentümer mit dieser Satzung belasten. Wir wollen lediglich dafür Sorge tragen, dass einer ausufernden Spekulation hier nicht Tür und Tor geöffnet wird. Genau dafür ist diese Möglichkeit über das Baugesetzbuch gegeben.“ so schreiben wir in unserem Antrag der GRÜNEN FRAKTION.
„Die Erhaltungssatzung ist somit ein sehr moderates Instrument. Sie hat nicht die primäre Absicht, dass die EigentümerInnen im Wengenviertel unzumutbar in die Pflicht genommen werden.“
„Die Erhaltungssatzung ist somit ein sehr moderates Instrument. Sie hat nicht die primäre Absicht, dass die EigentümerInnen im Wengenviertel unzumutbar in die Pflicht genommen werden.“